Liebe Eltern, laut des ungarischen Erziehungsgesetzes (CXC./2011 §8, Abs.2) sind Kinder, die bis zum 31. August des laufenden Jahres ihr 3. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, ab dem 1. September an einer 4-stündigen Kindergartenunterweisung teilzunehmen.Weiterlesen