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Mit Zusendung des ausgefüllten und beglaubigten Formulars (Antrag auf Beitritt) (https://mnamk.hu/wp/de/sprachpruefungen/dsd-i/formulare/)
Die Kriterien sind auf dem Formular aufgelistet.
Die Institution sichert kontinuierlich all die bestätigten Beitrittskriterien, außerdem bleibt sie ggf. nicht länger als höchstens 3 aufeinander folgende Jahre inaktiv.
Sobald die Fläche zur online Datenversicherung (LP DSD) geöffnet ist, sollen die Angaben der TN korrekt (wie sie auf dem Diplom erscheinen sollen) eingetragen werden. Hierzu gehören auch die evtl. Bemerkungen bez. Wiederholer oder Antrag auf Nachteilsausgleich. (Bemerkung: bitte im Fall eines evtl. Rücktritts von der Prüfungsorganisation im aktuellen Schuljahr die Zentralstelle DSD I in Baja noch zum Schuljahresbeginn zu informieren!)
Auf der Homepage des UBZ: (https://mnamk.hu/wp/de/sprachpruefungen/dsd-i/formulare/)
Die Schulkennziffer befindet sich im LP DSD, unmittelbar vor der Benennung der Schule. Diese Ziffer wurde der Schule beim Beitritt zugeordnet und bleibt unverändert.
Die Prüfungsnummern der einzelnen Kandidaten werden von den Prüfungsbeauftragten beim Anmelden im LP DSD zugeordnet, begonnen mit 101, 102, usw., bei allen weiteren Gruppen mit 201…, 301…, usw. Die gesamte Meldeliste lässt sich dann mit allen Namen und Prüfungsnummern aus dem LP DSD in der Maske „Druckausgaben“ generieren.
Die Bestehensgrenzen werden jeweils für das aktuelle Prüfungsjahr zentral bestimmt und bekanntgegeben. Unmittelbar danach werden sie auf unserer Homepage bei den Aktualitäten veröffentlicht: https://mnamk.hu/wp/de/dsd-i-aktuelles/
Auf der Homepage der Zentralstelle für Auslandsschulwesen: https://www.auslandsschulwesen.de/Webs/ZfA/DE/Deutsch-lernen/DSD/DSD-I/dsd-i_node.html
In diesem Fall ist es auf jeden Fall erforderlich, die Prüfung in Kooperation mit einer anderen DSD I -Prüfstelle vorzubereiten. Die kooperierende andere Schule sichert in dem Fall einen eigenen Kandidaten zur Kalibrierung des/der künftigen Prüfer/s/In. Es gibt außerdem noch die Möglichkeit, die Kalibrierung mithilfe einer Videoaufnahme (unter Einhaltung der Regelungen bez. Datenschutz) durchzuführen. (Bemerkung: eine Prüferkalibrierung soll/kann nur in dem Fall organisiert werden, wenn die betroffenen Schulen im aktuellen Jahr auch an der Hauptprüfung teilnehmen wollen, und ihre Schüler dementsprechend angemeldet haben.)
Der Antrag auf Genehmigung des Nachteilsausgleiches sollte spätestens bis zur offiziellen Anmeldefrist (Mitte Januar) eingereicht werden. Es besteht aus folgenden Dokumenten: offizieller Antrag an die Hauptdirektorin, im Anhang: entsprechende Untersuchungsunterlagen mit kurzer Übersetzung.
Vor dem offiziellen Abschluss der Anmeldungen (Mitte Januar) können die Schülerdaten zu jeder Zeit vom Prüfungsbeauftragten geändert werden. Nach dem Ablauf der Anmeldefrist geht es durch den Administrator (Zentralstelle UBZ Baja).
Ja, auf jeden Fall! Vor allem zwecks eindeutiger Feststellung evtl. Nichtteilnehmer.
Im LP DSD, in der Maske „Druckausgaben“. Auf den gewählten TN-Namen geklickt können auch einzelne Blätter generiert und ausgedruckt werden.
Nein, nicht erforderlich. Lieber blau, damit die Aufsätze von den evtl. gemachten Kopien leicht zu unterscheiden sind. Es soll aber auf die Lesbarkeit besonders geachtet werden, da die SK-Arbeiten eingescannt/elektronisch an die Bewerter weitergeleitet werden. Es empfiehlt sich jedoch die Tests (LV, HV) mit schwarzem Kuli auszufüllen.
Sie sollen nicht, aber sie dürfen kopiert werden. Es ist sogar eine große Hilfe bei einem evtl. späteren Antrag auf Zweitkorrektur (EBV).
Unmittelbar nach der Prüfung sollen alle Antworten/Lösungen je nach Aufgabentyp, in der Reihenfolge der Schülerprüfungsnummern eingesammelt und eingescannt werden. Die Dokumente sollen dann je nach Aufgabentyp in ZIP-File geordnet (also in Files: LV, HV, SK – mit der eigenen DSD I- Kodenummer der Prüfstelle ergänzt benannt -) in die online Speicherstelle, die von der Prüfungszentrale rechtzeitig bekanntgegeben wird, hochgeladen werden. Protokollblätter und die Vertraulichkeitserklärung sollten der Prüfungszentrale elektronisch zugesendet werden. (dsd1@mnamk.hu)
Die Originalexemplare der Lösungen sowie die weiteren verbindlichen Dokumente sollen mind. 2 Jahre aufbewahrt, die Aufgabenblätter + Konzeptpapier aber unmittelbar nach der Prüfung vernichtet werden.
Die Nichtteilnehmer sollen unmittelbar nach der Prüfung auch im LP DSD festgehalten werden, mit Angabe vom Grund der Nichtteilnahme.
Der Antrag auf Genehmigung der Teilnahme an der Nachprüfung sollte unmittelbar nach der Feststellung der Abwesenheit an der Hauptprüfung und in Kenntnis der Teilnahmeerklärung des/der betroffenen Schüler/s/In an der NP, spätestens innerhalb einer Woche nach der HP eingereicht werden. Es besteht aus folgenden Dokumenten: offizieller Antrag (siehe: Formulare), im Anhang: beglaubigte Begründung der Abwesenheit (ärztliches Attest, sonstige, offiziell beglaubigte, unvermeidbare Ereignisse) mit kurzer Übersetzung.
Die Nichtteilnehmer sollen unmittelbar nach der Prüfung sowohl im Protokoll als auch im LP DSD festgehalten werden, hier mit Angabe vom Grund der Nichtteilnahme. Nach Eintragung aller Ergebnisse der MP sollen sie auch freigegeben werden.
Im LP DSD, in der Maske „Druckausgaben“. Es soll unbedingt ausgedruckt, unterzeichnet und samt Protokoll an die Zentralstelle DSD I Baja versendet werden.
Sobald die Rohergebnisse der ersten Bewertung der SK-Aufgaben vom TestDaF-Institut kalibriert und durch den ZA zuerkannt worden sind, erscheinen sie im LP DSD. In der Regel kann man damit gegen Ende Mai des betroffenen Schuljahres rechnen.
Nachdem die Ergebnisse im LP DSD veröffentlicht worden sind, kann man den Antrag auf Zweitkorrektur (erweitertes Bewertungsverfahren) einreichen. Es gilt ausschließlich als begründet, wenn es zwecks Überprüfung einer zum Erreichen eines DSD I – Diploms (also Stufe B1) erforderlichen Punktzahl (12 Punkte) eingereicht worden ist. Der Antrag besteht aus einer offiziellen Antragstellung an den Hauptdirektor des UBZ und dem ausgefüllten Bewertungsblatt des nach den bekannten Bewertungskriterien neu korrigierten Aufsatzes. Die zur Antragstellung nötigen Dokumente können von der Prüfungszentrale UBZ erfordert bzw. von dieser Homepage heruntergeladen werden. Für die Antragstellung gibt es jedes Jahr eine zentral bestimmte Frist, die unmittelbar nach der Veröffentlichung der Ergebnisse im LP DSD bekanntgegeben wird.
Nach der Bekanntgabe der Endergebnisse im LP DSD werden die Diplome gedruckt, durch die Deutsche Botschaft Budapest an die Zentralstelle DSD I nach Baja versendet, und von dort an die einzelnen Prüfstellen weitergeleitet. Es ist damit in der Regel frühestens Ende Juni des betroffenen Schuljahres zu rechnen. Die aufgrund des EBV modifizierten Diplome kommen jedoch zu einem späteren Zeitpunkt an.