hude Magyarországi Németek Általános Művelődési Központja - Ungarndeutsches Bildungszentrum +36 (06) 79 - 520 930 - OM azonosító: 027939
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Häufig gestellte Fragen – Grundschule

MNÁMK-UBZ > Häufig gestellte Fragen – Grundschule

Wann erfolgt die Anmeldung in den 1. Jahrgang

Die schulpflichtigen Kinder müssen in dem 1. Jahrgang am 21. und 22. April 2022 von 8.00 bis 19.00  Uhr eingeschrieben werden.

 

Was benötige ich, um mein Kind anzumelden?

Wir möchten Sie darüber informieren, welche Dokumente Sie zum Ausfüllen der Online- Anmeldeplattform brauchen. (Falls im April ein persönliches Treffen möglich ist, dann sind dieselben Dokumente erforderlich.)

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldekarte des Kindes
  • Krankheitsversicherungskarte des Kindes
  • die Kopie des Impfbuchs und die Kopie des 5-Jahre-Statusblattes vom Arzt
  • wenn Sie regelmäßig Unterstützung vom Staat für das Kind bekommen, die Bescheinigung darüber
  • wenn Sie drei oder mehr Kinder haben, die Bescheinigung über den Familienzuschlag, oder den Kontoauszug,
  • wenn das Kind eine chronische Krankheit hat, die ärztliche Bescheinigung.
  • wenn das Kind Lernschwierigkeiten hat, die Diagnose darüber
  • zum Schülerausweis eine Bescheinigung des Regierungsamtes (sie heißt: NEK-Blatt). Das Dokument enthält die Identifizierungsnummer des/der SchülerIn.

Wir bitten Sie, zur Anmeldung Ihren Personenausweis und Ihre Meldekarte unbedingt mitzubringen.

Wie bekomme ich die nötigen Dokumente?

Sie haben die Möglichkeit, sich vorab mit Hilfe der Schulsekretärin Orsolya Bodrogi, die Ihnen gerne weiterhilft, an unsere Schule zu wenden.

Sie erreichen sie an Werktagen von 7:30 bis 15:30 Uhr

  • unter der Telefonnummer: 06-79-520-937 oder
  • unter der E-Mail-Adresse: altisk@mnamk.hu.

Die Kindergartenkinder des UBZ erhalten die Dokumente innerhalb unserer Einrichtung.

Kann ich mein Kind alleine einschreiben?

Das Anmeldeformular muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.

Wenn einer der Elternteile die elterliche Verantwortung ausübt, muss eines der folgenden Dokumente beigefügt werden:

  • eine Erklärung der Eltern im Vormundschaftsamt zur Ausübung des Sorgerechts für die Eltern;
  • Sterbeurkunde des anderen Elternteils;
  • Entscheidung des Vormundschaftsamtes;
  • Urteil des Gerichtshofes

Ist es ein Nachteil für mein Kind, wenn es keine Ungarischkenntnisse hat?

Es ist kein Nachteil, wenn das Kind noch kein Ungarisch gelernt hat. In der ersten Klasse können die Lehrer mit Differenzierung, spielerischem Sprachunterricht und der Hilfe der ungarischen Umgebung und weiteren Aktivitäten auch ihre kleinen Schüler abholen, die gerade beginnen Ungarisch zu sprechen.