Als Besucher gelten alle Personen, die nicht SchülerInnen oder MitarbeiterInnen des UBZ sind. Für sie gelten folgende Regelungen in Bezug auf das Betreten des Gebäudes:
Besucher dürfen das Gebäude nur durch den Haupteingang und mit Schutzmaske betreten. Sie registrieren sich beim Betreten des Gebäudes beim Pförtner (dessen Büro rechts neben dem Haupteingang zu finden ist) mit Angabe ihres Namens, der Kontaktperson, die sie am UBZ besuchen und ihrer Telefonnummer. Der Eintritt kann in begründeten Fällen auch verwehrt werden.
Danke für Ihr Verständnis!
Die Institutsleitung