de Magyarországi Német Általános Művelődési Központ - Ungarndeutsches Bildungszentrum +36 (06) 79 - 520 930 - OM azonosító: 027939
de Magyarországi Német Általános Művelődési Központ - Ungarndeutsches Bildungszentrum +36 (06) 79 - 520 930 - OM azonosító: 027939

Regeln zum Gesundheitsschutz am UBZ

MNÁMK-UBZ > News > Regeln zum Gesundheitsschutz am UBZ

Epidemiologische Maßnahmen am UBZ gemäß des EMMI Aktionsplans im Schuljahr 2020/21
 
1.     Zur Schule dürfen nur gesunde SchülerInnen und MitarbeiterInnen kommen. Im Zweifelsfall ist der Hausarzt zu kontaktieren.
2.     Beim Verdacht auf eine Infektion oder bei einer positiven Diagnose muss die Schule umgehend informiert werden: titkarsag@mnamk.hu
3.     Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben eine Maske bei sich zu tragen. Laut Empfehlung der Schulleitung wird von der Ankunft im Institut bis zum Ende der siebten Stunde auf den Gängen und Aufenthaltsräumen das Tragen einer Maske erwartet. Besucher (Eltern, Angehörige, etc.) müssen in der Schule eine Maske tragen.
4.     In den Unterrichtsstunden kann jeder nach eigenem Ermessen eine Maske tragen.
5.     Der Abstand von 1,5 Meter soll angestrebt werden. Falls das nicht möglich ist, wird das Tragen einer Maske erwartet.
6.     Neben dem regelmäßigen Händewaschen mit Seife bitten wir, von den Handdesinfektionsmitteln Gebrauch zu machen. Wir bitten beim Husten oder Niesen das entsprechende Etikett zu befolgen bzw. das Berühren des Gesichts zu vermeiden.
7.     Bei der Wahl der Unterrichtsmethoden und Arbeitsformen soll das Einhalten des Sicherheitsabstands angestrebt werden.
8.     Alle, die am schulischen Leben teilnehmen, begegnen sich mit gegenseitiger Aufmerksamkeit und Respekt.
9.     Die Nutzung der Klimaanlagen in den Klassenräumen ist nicht erlaubt.
10.  Beim Wechsel zwischen den Gebäuden wird der Weg über dem Hof empfohlen. In der momentanen Lage ist das gewissenhafte Wahrnehmen der Pausenaufsicht von besonderer Wichtigkeit.
11.  Laut Punkt 8.1 der EMMI-Vorgabe ist das Fehlen eines Schülers/einer Schülerin als entschuldigt anzusehen, wenn er/sie einen ärztlichen Nachweis über eine in der Verordnung aufgezählte chronische Krankheit aufweist. Für diese SchülerInnen muss der Fernunterricht gesichert werden.
12.   Das regelmäßige Putzen und Desinfizieren der Räume und Gemeinschaftsräume der Schule wird nach den Vorschriften des epidemiologischen Protokolls vorgenommen.
13.  In der Mensa darf die Maske nur während des Essens ablegt werden, d. h. beim Schlange stehen, Abholen der Speisen und Zurückstellen des gebrauchten Geschirrs muss die Maske getragen werden.
14.  SchülerInnen des Gymnasiums/Fachgymnasiums dürfen ab 12.30 Uhr in die Mensa gehen. Im Falle einer außerunterrichtlichen Veranstaltung muss das Essen mindestens 24 Stunden vor der Mahlzeit ausschließlich über das Sekretariat im Gymnasium und mit Einverständnis des Fachlehrers vorbestellt werden.
15.  Vor dem Betreten der Mensa müssen alle SchülerInnen und PädagogInnen die Hände waschen und desinfizieren.
16.  In der Mensa müssen die Tabletts mit gebrauchtem Geschirr auf die Regale gestellt werden.
 
Baja, 28.8.2020

Weitere Beiträge